2. Wegmarken des Katholizismus im Neunzehnten Jahrhundert
* Neuscholastik: Synthese von Glaube und Vernunft.
Erst in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts erstand nach sehr verschiedenen philosophischen und theologischen Entwicklungen (Deutscher Idealismus) ein theologisches System, das wieder auf mittelalterliche Kategorien zurückgriff und sie auf die gegenwärtige Fragen anwendete. Papst Leo XIII förderte diese Entwicklung sehr. Es entstand ein umfassendes System, das verschiedene theologische Disziplinen umfasste und mithilfe thomistischer und aristotelischer Kategorien ordnete.
* Enzyklika „Aeterni Patris“, 1879.
Von der Zurückweisung der „falschen Philosophie“ wurde hier ein Weg eröffnet, der die Herausforderungen der modernen Zeit mit der Vernunft aufzunehmen und zu beantworten versucht. Ausdrücklich wird auf das paulinische Diktum von der natürlichen Vernunfterkenntnis Gottes rekurriert. Thomas von Aquin wird zum Angelpunkt theologischen Denkens gemacht.
* Katholische Soziallehre.
Ihr Grundgedanke ist eine Ordnung vernünftigen gesellschaftlichen Zusammenlebens, die als gottgewollt naturrechtlich begründet wird. Damit werden die fundamentalen Auswirkungen der industriellen Revolution und der Verstädterung beantwortet, welche die Arbeiterschaft betreffen. Die Prinzipien des Ordo Socialis sind Personalität, Solidarität, Subsidiarität und Gemeinwohl. Auf sie werden Fragen der gesellschaftlichen Gerechtigkeit zurückgeführt, im 20. Jahrhundert etwa die Frage der Tötung Ungeborener, Globalisierungserscheinungen, aber auch Schöpfungsverantwortung. Als weitere Prinzipien werden Nachhaltigkeit sowie Option für die Armen genannt.
* Naturrechtslehre.
Gegenüber dem Rechtspositivismus, der Wertentscheidungen auf Konvention und Mehrheitsentscheidungen zurückzuführen versucht, betont die Naturrechtslehre Rechtsansprüche von Personen, die aus ihrem (Person-) Wesen folgen, z.B. die Menschenwürde. Diese wird ontologisch begründet und menschlicher Entscheidungsbefugnis vorgeordnet.
* Verkirchlichung des Volksglaubens.
Während bisher der reine Glaube der Kirche, der lehramtlich und traditionell gestützt war, und der mit Aberglauben durchwirkte Volksglaube unvermittelt nebeneinander bestanden hatten, kommt es nun zu einer Disziplinierung und Adaptierung volkskirchlicher Elemente. Das betrifft Heiligenkulte und Wallfahrtswesen, Wunder- und Mirakelbücher, agrarische Kulte und Segensformen. Was bisher in bäuerlichen Milieus und um Kultstätten selbständig gediehen war, wird nun kirchlicher Leitung und Organisation unterstellt. Von unzähligen Heiligenkulten bleiben z.B. Herz Jesu-Feiern, Immaticulata-Verehrung, Schutzengelkult und Josefsverehrung.
Praesentation2 (ppt, 22 KB)
Erst in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts erstand nach sehr verschiedenen philosophischen und theologischen Entwicklungen (Deutscher Idealismus) ein theologisches System, das wieder auf mittelalterliche Kategorien zurückgriff und sie auf die gegenwärtige Fragen anwendete. Papst Leo XIII förderte diese Entwicklung sehr. Es entstand ein umfassendes System, das verschiedene theologische Disziplinen umfasste und mithilfe thomistischer und aristotelischer Kategorien ordnete.
* Enzyklika „Aeterni Patris“, 1879.
Von der Zurückweisung der „falschen Philosophie“ wurde hier ein Weg eröffnet, der die Herausforderungen der modernen Zeit mit der Vernunft aufzunehmen und zu beantworten versucht. Ausdrücklich wird auf das paulinische Diktum von der natürlichen Vernunfterkenntnis Gottes rekurriert. Thomas von Aquin wird zum Angelpunkt theologischen Denkens gemacht.
* Katholische Soziallehre.
Ihr Grundgedanke ist eine Ordnung vernünftigen gesellschaftlichen Zusammenlebens, die als gottgewollt naturrechtlich begründet wird. Damit werden die fundamentalen Auswirkungen der industriellen Revolution und der Verstädterung beantwortet, welche die Arbeiterschaft betreffen. Die Prinzipien des Ordo Socialis sind Personalität, Solidarität, Subsidiarität und Gemeinwohl. Auf sie werden Fragen der gesellschaftlichen Gerechtigkeit zurückgeführt, im 20. Jahrhundert etwa die Frage der Tötung Ungeborener, Globalisierungserscheinungen, aber auch Schöpfungsverantwortung. Als weitere Prinzipien werden Nachhaltigkeit sowie Option für die Armen genannt.
* Naturrechtslehre.
Gegenüber dem Rechtspositivismus, der Wertentscheidungen auf Konvention und Mehrheitsentscheidungen zurückzuführen versucht, betont die Naturrechtslehre Rechtsansprüche von Personen, die aus ihrem (Person-) Wesen folgen, z.B. die Menschenwürde. Diese wird ontologisch begründet und menschlicher Entscheidungsbefugnis vorgeordnet.
* Verkirchlichung des Volksglaubens.
Während bisher der reine Glaube der Kirche, der lehramtlich und traditionell gestützt war, und der mit Aberglauben durchwirkte Volksglaube unvermittelt nebeneinander bestanden hatten, kommt es nun zu einer Disziplinierung und Adaptierung volkskirchlicher Elemente. Das betrifft Heiligenkulte und Wallfahrtswesen, Wunder- und Mirakelbücher, agrarische Kulte und Segensformen. Was bisher in bäuerlichen Milieus und um Kultstätten selbständig gediehen war, wird nun kirchlicher Leitung und Organisation unterstellt. Von unzähligen Heiligenkulten bleiben z.B. Herz Jesu-Feiern, Immaticulata-Verehrung, Schutzengelkult und Josefsverehrung.
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weichensteller - 24. Feb, 23:48